AGB für Arbeitgeber
Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Gold Star Personnel und Arbeitgebern. Gültig ab Datum des Inkrafttretens. Diese Bedingungen gelten nicht für Bewerber — für diese gelten die AGB für Bewerber.
1. Anbieter
- Firma
- Firmenname s.r.o.
- Sitz
- Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Slowakei - IČO
- 8-stellige Nummer
- Genehmigung
- Nummer der Genehmigung
- clients@goldstar-personnel.com
2. Gegenstand der Zusammenarbeit
Der Anbieter sucht und selektiert für den Arbeitgeber Kandidaten für die von ihm benannten Positionen, prüft Qualifikation und Sprachkenntnisse, stellt Profile vor und koordiniert Gesprächstermine.
Der Anbieter ist nicht Arbeitgeber des Kandidaten; es handelt sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitsvertrag kommt unmittelbar zwischen Kandidat und Arbeitgeber zustande.
3. Zustandekommen
Die Zusammenarbeit kommt mit der Bestätigung der Anfrage durch den Anbieter zustande, per E-Mail oder durch Abschluss eines gesonderten Vertrags. Diese Bedingungen sind Bestandteil. Abweichende Regelungen in einem gesonderten Vertrag gehen vor.
4. Kostenfreiheit für den Arbeitgeber
Die Recruiting-Leistungen nach Ziff. 2 sind für den Arbeitgeber kostenlos. Der Anbieter berechnet dem Arbeitgeber keine Vermittlungsgebühren, Abonnements, Retainer oder versteckten Kosten.
Die Vergütung für die Arbeitsvermittlung trägt der Bewerber nach Maßgabe der AGB für Bewerber. Der Arbeitgeber ist nicht Partei dieses Verhältnisses; ihm entstehen daraus keinerlei Zahlungspflichten gegenüber dem Anbieter.
- Die Kostenfreiheit erstreckt sich nicht auf Fremdkosten (z. B. Reise, Unterkunft, Übersetzungen), soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
- Eine künftige Entgeltlichkeit der Leistung ist nur aufgrund einer vor Beginn der Suche geschlossenen schriftlichen Vereinbarung möglich; bereits bestätigte Anfragen bleiben unberührt.
Die kostenlose Leistungserbringung berührt die Pflichten des Arbeitgebers nach Ziff. 5, 6 und 7 nicht.
5. Mitteilung über die Einstellung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, per E-Mail mitzuteilen, dass er mit einem vom Anbieter vorgestellten Kandidaten einen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Die Mitteilung enthält den Namen des Kandidaten, das Datum der Vertragsunterzeichnung, das Eintrittsdatum, die Tätigkeit und den vereinbarten Monatslohn.
Diese Pflicht ist wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit, und zwar aus zwei Gründen: Mit dem Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags entsteht die Zahlungspflicht des Bewerbers nach Ziff. 4 Abs. 2, und der Anbieter ist zugleich verpflichtet, Nachweise über vermittelte Personen nach dem Gesetz Nr. 5/2004 Z. z. zu führen und dem Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny darüber zu berichten.
Die Angabe des vereinbarten Lohns dient ausschließlich der Berechnung der gesetzlichen Höchstgrenze der Bewerbervergütung nach § 2 der Verordnung Nr. 31/2004 Z. z. Der Anbieter gibt sie nicht an Dritte weiter.
6. Pflichten des Arbeitgebers
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Position — Tätigkeit, Arbeitsort, Lohn, Arbeitszeit, Unterkunft und sonstige wesentliche Bedingungen.
- Einhaltung des Arbeitsrechts des Beschäftigungsstaats einschließlich Mindestlohn und einschlägiger Kollektiv- bzw. Tarifverträge.
- Unverzügliche Mitteilung über Gesprächsergebnis, Vertragsabschluss und Eintrittsdatum.
- Keine Weitergabe oder Veröffentlichung von Kandidatenprofilen an Dritte.
7. Vertraulichkeit der Profile
Profile und Kontaktdaten der vom Anbieter vorgestellten Kandidaten sind vertraulich. Der Arbeitgeber darf sie ausschließlich zur Prüfung der Besetzung derjenigen Positionen verwenden, die er dem Anbieter übertragen hat.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Zugänglichmachung an Dritte — einschließlich anderer Agenturen sowie gesellschaftsrechtlich oder personell verbundener Unternehmen — ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Die Pflicht gilt für 12 Monate ab Vorstellung des Profils.
Da die Leistung für den Arbeitgeber nach Ziff. 4 kostenlos ist, begründet ein Verstoß keinen Vergütungsanspruch, wohl aber einen Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Schadens.
8. Haftung
Der Anbieter schuldet keinen Vermittlungserfolg und gewährleistet weder das Zustandekommen noch den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses. Geschuldet ist die fachgerechte Auswahl, nicht das Ergebnis.
Der Anbieter haftet nicht für Verhalten, Arbeitsleistung, Anwesenheit oder Schäden, die der Kandidat nach Aufnahme der Tätigkeit beim Arbeitgeber verursacht. Die Prüfung der fachlichen und gesundheitlichen Eignung für die konkrete Position vor Vertragsschluss obliegt dem Arbeitgeber.
Da die Leistung für den Arbeitgeber kostenlos ist, ist eine Haftung des Anbieters auf Betrag in € je Besetzung begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Datenschutz der Kandidaten
Der Arbeitgeber verarbeitet die Daten vorgestellter Kandidaten als eigener Verantwortlicher, ausschließlich zum Zweck der Besetzung der konkreten Position und nach Maßgabe der DSGVO. Daten nicht eingestellter Kandidaten sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens unverzüglich zu löschen.
Die Verarbeitung der Daten der Ansprechpartner des Arbeitgebers regelt die Datenschutzerklärung.
10. Laufzeit und Beendigung
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann sie schriftlich mit sofortiger Wirkung beenden. Bereits entstandene Ansprüche, insbesondere nach Ziff. 5 und 7, bleiben unberührt.
11. Anwendbares Recht
Es gilt slowakisches Recht. Für Streitigkeiten sind die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte der Slowakischen Republik zuständig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Hinweis für die Redaktion: Entwurf. Orange markierte Felder ergänzen — insbesondere Zahlungsziel (Ziff. 5) und Haftungshöchstbetrag bei kostenloser Leistung (Ziff. 8). Vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen, insbesondere Ziff. 7 und 8: Umgehungs- und Haftungsklauseln unterliegen im deutschen und österreichischen B2B-Verkehr einer AGB-Inhaltskontrolle, auch bei slowakischer Rechtswahl.