Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen der entgeltlichen Arbeitsvermittlung für Bewerber. Gültig ab Datum des Inkrafttretens.

1. Vermittler

Firma
Firmenname s.r.o.
Sitz
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Slowakei
IČO
8-stellige Nummer
Registereintrag
Obchodný register, Oddiel / Vložka
Genehmigung
Nummer der GenehmigungErteilt durch Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny
E-Mail
jobs@goldstar-personnel.com
Telefon
+421 904 761 694

Weitere Angaben finden Sie im Impressum.

2. Begriffsbestimmungen

3. Gegenstand und Umfang der Leistung

Der Vermittler sucht für den Bewerber passende Stellen bei Arbeitgebern in Deutschland und Österreich, prüft dessen Qualifikation, stellt sein Profil vor und koordiniert die Kommunikation bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags.

Der Vermittler ist nicht Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen Bewerber und Arbeitgeber zustande und unterliegt dem Recht des Staates des Arbeitgebers. Der Vermittler ist nicht Partei dieses Vertrags und haftet weder für dessen Erfüllung noch für Arbeitsbedingungen, Lohnzahlung oder Bestand des Arbeitsverhältnisses.

Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Der Vermittler schuldet die fachgerechte Bemühung, nicht das Ergebnis.

4. Vergütung

Die Vergütung bestimmt sich nach § 2 der slowakischen Verordnung Nr. 31/2004 Z. z. und wird einmalig erhoben.

Fälligkeit. Der Vergütungsanspruch entsteht erst nach erfolgter Vermittlung, frühestens mit dem Tag, an dem der Bewerber den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber unterzeichnet. Maßgeblich ist die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber, nicht die Unterzeichnung der Vermittlungsvereinbarung nach Ziff. 5.

Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber fordert und nimmt der Vermittler vom Bewerber keinerlei Zahlung, Anzahlung, Gebühr oder Vorschuss entgegen. Kommt kein Arbeitsvertrag zustande, zahlt der Bewerber nichts.

Die Vergütung ist in drei Raten fällig, jeweils gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber:

Liegt die nach den Prozentsätzen berechnete Vergütung unter 250 €, ermäßigen sich die Raten anteilig. Die konkrete Höhe und die Berechnung anhand des vereinbarten Lohns werden in der schriftlichen Vereinbarung nach Ziff. 5 festgehalten.

Eine Vermittlung bleibt eine Vermittlung. Der Vergütungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Bewerber den Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vorgestellten Arbeitgeber unmittelbar, über einen Dritten oder auf einer anderen als der ursprünglich besprochenen Position schließt — sofern der Abschluss innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag erfolgt, an dem der Vermittler ihm diesen Arbeitgeber vorgestellt hat. Maßgeblich ist, dass der Bewerber den Kontakt zum Arbeitgeber vom Vermittler erhalten hat.

Entsprechendes gilt, wenn anstelle des Bewerbers eine ihm nahestehende Person die Beschäftigung bei dem vorgestellten Arbeitgeber aufnimmt, der der Bewerber den Kontakt weitergegeben hat.

5. Schriftliche Vereinbarung

Vor Aufnahme der Vermittlung schließt der Vermittler mit dem Bewerber eine schriftliche Vereinbarung über die entgeltliche Arbeitsvermittlung. Sie enthält insbesondere Art der Tätigkeit, voraussichtlichen Arbeitsort, voraussichtlichen Lohn, Dauer der Beschäftigung, Höhe und Fälligkeit der Vergütung nach Ziff. 4 sowie die Belehrung nach Ziff. 6. Diese AGB sind Bestandteil der Vereinbarung.

6. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail an jobs@goldstar-personnel.com) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Folgen des Widerrufs. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung entspricht. Wird die Leistung während der Frist vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.

Unterbleibt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.

7. Pflichten des Bewerbers

Kosten für Reise, Unterkunft, Übersetzungen und Behördengebühren trägt der Bewerber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Diese Kosten sind keine Vergütung nach Ziff. 4.

8. Beanstandungen und Streitbeilegung

Beanstandungen richten Sie bitte an jobs@goldstar-personnel.com. Wir bearbeiten sie längstens innerhalb von 30 Tagen.

Für die alternative Streitbeilegung ist die Slovenská obchodná inšpekcia (Slowakische Handelsinspektion), Bajkalská 21/A, 827 99 Bratislava, www.soi.sk, zuständig. Aufsichtsbehörde für die entgeltliche Arbeitsvermittlung ist das Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny, Špitálska 8, 812 67 Bratislava.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschließlich des Lebenslaufs regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Das Verhältnis zwischen Vermittler und Bewerber unterliegt slowakischem Recht, insbesondere dem Gesetz Nr. 5/2004 Z. z., der Verordnung Nr. 31/2004 Z. z., dem slowakischen Zivilgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 102/2014 Z. z. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.

Der Vermittler kann diese Bedingungen ändern. Für bereits geschlossene Vereinbarungen gilt die bei Abschluss gültige Fassung.

Hinweis für die Redaktion: Entwurf. Alle orange markierten Felder sind Platzhalter und müssen vor der Veröffentlichung ersetzt werden. Diese Seite darf nicht online gehen, bevor ein slowakischer Anwalt insbesondere Ziff. 4 und Ziff. 6 geprüft hat.

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