Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen der entgeltlichen Arbeitsvermittlung für Bewerber. Gültig ab Datum des Inkrafttretens.
1. Vermittler
- Firma
- Firmenname s.r.o.
- Sitz
- Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Slowakei - IČO
- 8-stellige Nummer
- Registereintrag
- Obchodný register, Oddiel / Vložka
- Genehmigung
- Nummer der GenehmigungErteilt durch Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny
- jobs@goldstar-personnel.com
- Telefon
- +421 904 761 694
Weitere Angaben finden Sie im Impressum.
2. Begriffsbestimmungen
- Vermittler — die in Ziff. 1 genannte Gesellschaft, die entgeltliche Arbeitsvermittlung nach dem slowakischen Gesetz Nr. 5/2004 Z. z. betreibt.
- Bewerber — die natürliche Person, die über das Formular dieser Website oder auf anderem Weg um Vermittlung ersucht hat.
- Arbeitgeber — das Unternehmen in Deutschland oder Österreich, bei dem die Beschäftigung vermittelt wird.
- Vermittelte Beschäftigung — das Arbeitsverhältnis, das der Bewerber aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers mit dem Arbeitgeber eingeht.
3. Gegenstand und Umfang der Leistung
Der Vermittler sucht für den Bewerber passende Stellen bei Arbeitgebern in Deutschland und Österreich, prüft dessen Qualifikation, stellt sein Profil vor und koordiniert die Kommunikation bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags.
Der Vermittler ist nicht Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen Bewerber und Arbeitgeber zustande und unterliegt dem Recht des Staates des Arbeitgebers. Der Vermittler ist nicht Partei dieses Vertrags und haftet weder für dessen Erfüllung noch für Arbeitsbedingungen, Lohnzahlung oder Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Der Vermittler schuldet die fachgerechte Bemühung, nicht das Ergebnis.
4. Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach § 2 der slowakischen Verordnung Nr. 31/2004 Z. z. und wird einmalig erhoben.
- Bei einer Vermittlung für höchstens sechs Monate beträgt sie höchstens 20 % des zwischen Bewerber und Arbeitgeber vereinbarten Monatslohns.
- Bei einer Vermittlung für mehr als sechs Monate beträgt sie höchstens 30 % des vereinbarten Monatslohns.
- Unabhängig davon ist die Vergütung auf 250 € begrenzt. Maßgeblich ist stets der niedrigere der beiden Beträge.
Fälligkeit. Der Vergütungsanspruch entsteht erst nach erfolgter Vermittlung, frühestens mit dem Tag, an dem der Bewerber den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber unterzeichnet. Maßgeblich ist die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber, nicht die Unterzeichnung der Vermittlungsvereinbarung nach Ziff. 5.
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber fordert und nimmt der Vermittler vom Bewerber keinerlei Zahlung, Anzahlung, Gebühr oder Vorschuss entgegen. Kommt kein Arbeitsvertrag zustande, zahlt der Bewerber nichts.
Die Vergütung ist in drei Raten fällig, jeweils gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber:
- 100 € am Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags,
- 50 € innerhalb von 3 Tagen ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrags,
- 100 € innerhalb von 50 Tagen ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.
Liegt die nach den Prozentsätzen berechnete Vergütung unter 250 €, ermäßigen sich die Raten anteilig. Die konkrete Höhe und die Berechnung anhand des vereinbarten Lohns werden in der schriftlichen Vereinbarung nach Ziff. 5 festgehalten.
Eine Vermittlung bleibt eine Vermittlung. Der Vergütungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Bewerber den Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vorgestellten Arbeitgeber unmittelbar, über einen Dritten oder auf einer anderen als der ursprünglich besprochenen Position schließt — sofern der Abschluss innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag erfolgt, an dem der Vermittler ihm diesen Arbeitgeber vorgestellt hat. Maßgeblich ist, dass der Bewerber den Kontakt zum Arbeitgeber vom Vermittler erhalten hat.
Entsprechendes gilt, wenn anstelle des Bewerbers eine ihm nahestehende Person die Beschäftigung bei dem vorgestellten Arbeitgeber aufnimmt, der der Bewerber den Kontakt weitergegeben hat.
5. Schriftliche Vereinbarung
Vor Aufnahme der Vermittlung schließt der Vermittler mit dem Bewerber eine schriftliche Vereinbarung über die entgeltliche Arbeitsvermittlung. Sie enthält insbesondere Art der Tätigkeit, voraussichtlichen Arbeitsort, voraussichtlichen Lohn, Dauer der Beschäftigung, Höhe und Fälligkeit der Vergütung nach Ziff. 4 sowie die Belehrung nach Ziff. 6. Diese AGB sind Bestandteil der Vereinbarung.
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail an jobs@goldstar-personnel.com) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Folgen des Widerrufs. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung entspricht. Wird die Leistung während der Frist vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.
Unterbleibt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.
7. Pflichten des Bewerbers
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und gesundheitlicher Eignung.
- Unverzügliche Mitteilung von Änderungen oder des Wegfalls des Vermittlungsinteresses.
- Teilnahme an vereinbarten Vorstellungsgesprächen bzw. rechtzeitige Absage.
Kosten für Reise, Unterkunft, Übersetzungen und Behördengebühren trägt der Bewerber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Diese Kosten sind keine Vergütung nach Ziff. 4.
8. Beanstandungen und Streitbeilegung
Beanstandungen richten Sie bitte an jobs@goldstar-personnel.com. Wir bearbeiten sie längstens innerhalb von 30 Tagen.
Für die alternative Streitbeilegung ist die Slovenská obchodná inšpekcia (Slowakische Handelsinspektion), Bajkalská 21/A, 827 99 Bratislava, www.soi.sk, zuständig. Aufsichtsbehörde für die entgeltliche Arbeitsvermittlung ist das Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny, Špitálska 8, 812 67 Bratislava.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschließlich des Lebenslaufs regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Das Verhältnis zwischen Vermittler und Bewerber unterliegt slowakischem Recht, insbesondere dem Gesetz Nr. 5/2004 Z. z., der Verordnung Nr. 31/2004 Z. z., dem slowakischen Zivilgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 102/2014 Z. z. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.
Der Vermittler kann diese Bedingungen ändern. Für bereits geschlossene Vereinbarungen gilt die bei Abschluss gültige Fassung.
Hinweis für die Redaktion: Entwurf. Alle orange markierten Felder sind Platzhalter und müssen vor der Veröffentlichung ersetzt werden. Diese Seite darf nicht online gehen, bevor ein slowakischer Anwalt insbesondere Ziff. 4 und Ziff. 6 geprüft hat.